PGR

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Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist ein Laiengremium als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen für die Kirche und die Seelsorge in der Gemeinde.

Der PGR ist an der Leitung der Gemeinde beteiligt und gestaltet das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde aktiv mit.
Er trägt mit dem Pfarrer die Verantwortung für die seelsorgliche und caritative Arbeit in der Pfarrgemeinde, setzt inhaltliche und strukturelle Akzente und sorgt für eine angemessene Feier der Liturgie.
Der PGR ist nicht zuständig für Vermögens- und Personalfragen – dies ist Aufgabe des Verwaltungsrates.

Die Institution ‚PGR‘ geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) zurück, in dem die Einrichtung beratender Laiengremien in den Pfarrgemeinden angeregt wurde. Die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1971 bis 1975) griff diese Anregung auf und formulierte im Beschluss „Dienste und Ämter“: „Damit alle ihre Verantwortung für die Gemeinde auf wirksame Weise wahrnehmen können, gibt es in der Kirche von Anfang an Gremien der gemeinsamen Verantwortung.
Die Räte sind dazu da, ein einmütiges Handeln aus dem gemeinsamen Glauben heraus zu ermöglichen.“
Der PGR wird von allen Gemeindemitgliedern, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, für 4 Jahre gewählt. Die aktuelle Amtszeit erstreckt sich von 2011 bis 2015.

(ML)