Räte

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Auf Seiten der Laienvertretung existieren 2 unterschiedliche Säulen. Zum Einen sind das die pastoralen Gremien (Pfarrgemenderäte) und zum Anderen die vermögensverwaltenden Gremien (Verwaltungsräte).

Die Pfarrgemeinderäte werden alle 4 Jahre neu gewählt und diese wählen dann alle 4 Jahre die Hälfte der Verwaltungsratsmitglieder neu.

Da wir alle in immer größer werdenen Einheiten zusammengefasst werden, entsendet jeder dieser Räte eine Abordnung in die entsprechenden Gremien der Pfarreiengemeinschaft (Pfarreienrat und Verbandsvertretung).

Die Zusammensetzung der einzelnen Räte entnehmen Sie bitte den einzelnen Räten.